📘 Bestandsbuch führen – Pflicht für alle Imkerinnen und Imker
Die Führung eines Bestandsbuches ist für alle Imkerinnen und Imker gesetzlich vorgeschrieben. Darin müssen alle Behandlungen an Bienenvölkern vollständig dokumentiert werden – unabhängig davon, ob verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige oder frei verkäufliche Mittel verwendet werden.
🐝 Was muss dokumentiert werden?
Jede Behandlung eines Bienenvolkes muss nachvollziehbar festgehalten werden. Pflichtangaben sind:
• Datum der Behandlung
• Name des Arzneimittels
• Chargen- oder Lotnummer
• Art der Anwendung (z. B. Verdunstung, Träufeln, Sprühen)
• Verwendete Menge
• Wartezeit
• Betroffene Bienenvölker bzw. Standorte
➡️ Wichtig:
Auch natürliche Behandlungsmittel wie Ameisensäure, Milchsäure oder Oxalsäure sind eintragungspflichtig.
🧾 Belege aufbewahren
Zusätzlich zum Bestandsbuch sollten Kaufbelege und Quittungen der verwendeten Arzneimittel aufbewahrt werden.
Diese dienen als Nachweis bei möglichen Kontrollen.
⏳ Aufbewahrungsfrist
• Bestandsbuch und Belege müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.
• Die Unterlagen müssen bei Kontrollen durch die Veterinärbehörde vorgelegt werden können.
📂 In welcher Form darf das Bestandsbuch geführt werden?
Das Bestandsbuch kann geführt werden als:
• handschriftliches Heft
• lose Blattsammlung
• digitale Dokumentation
⚠️ Wichtig:
Auch ein digitales Bestandsbuch muss jederzeit ausgedruckt und vorzeigbar sein.
Im IV Mönchswald e.V. wird das Bestandsbuch jedem Mitglied kostenlos zur Verfügung gestellt.